Sistierung der Schiesspflicht 2020
Dies hat zur Konsequenz, dass die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee das Obligatorische Programm nicht zwingend schiessen müssen, aber trotzdem daran freiwillig teilnehmen dürfen. Folgerichtig entfallen 2020 auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse. Weitere Informationen auf www.armee.ch/sat
Eine freiwillige Teilnahme ist an folgenden Tagen möglich:
Schiessstand Erlosen, Wetzikon. (Standort)Mitzubringen sind: |
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● | Militärischer Leistungsausweis bzw. Schiessbüchlein | ||||
● | Dienstbüchlein | ||||
● | Aufforderungsschreiben mit Klebeettiketten | ||||
● | Personalausweis | ||||
● | persönliche Dienstwaffe (mit Putzzeug) | ||||
Standblattausgabe bis 30 Minuten vor Schiessende. | |||||
● | Freitag | 07. Aug. |
18:00 | - | 20:00 |
● | Samstag | 29. Aug. |
13:30 | - | 16:00 |