Allgemeine Bestimmungen
Vorschriften
Der Anlass unterliegt den Regeln für das Sportliche Schiessen (RSpS) des SSV sowie sämtlichen Vorschriften, Reglementen, Weisungen, Ausführungsbestimmungen (AFB) und Hilfsmittelverzeichnissen von SSV, USS, SAT und KSV.
Obenerwähnte Vorschriften regeln alle im Schiessplan nicht explizit aufgeführten Positionen und stehen in der Schiessanlage zur Verfügung. Diese werden vom Organisator jederzeit angewendet.
Alterskategorien
| Kategorie |
Altersstufe |
Jahrgänge |
| Jugendliche (JJ) |
10-16 Jahre |
2003-1997 |
| Junioren (J) |
17-20 Jahre |
1996-1993 |
| Elite (E) |
ohne Altersstufe |
1992-1968 |
| Senioren (S) |
46-59 Jahre |
1967-1954 |
| Veteranen (V) |
60-69 |
1953-1944 |
| Seniorveteranen (SV) |
ab 70 Jahre |
1943 und älter |
Teilnahmeberechtigung
Es werden nur Vereins- und EinzelschützInnen mit gültiger SSV-Lizenz zugelassen. Jedes Wettkampfprogramm darf von demselben Teilnehmenden nur einmal geschossen werden.
Einzelschützen sind zugelassen, aber nicht gabenberechtigt.
Der Militärschiessverein Ettenhausen nimmt am Wettkampf ausser Konkurrenz teil.
Teilnehmende Schützen, welch noch Meisterschaftspunkte der Zürcher Oberländer Feldmeisterschaft besitzen können diese gegen Fr. 1.-/Punkt am Auszahlungsschalter einlösen. Der Schütze muss am Auszahlungsschalter persönlich erscheinen.
Munition
Es darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verwendet werden. Die Hülsen bleiben Eigentum des Veranstalters.
Sportgeräte-Kontrolle
Die Sicherheitsregeln gemäss RSpS Art. 1 TR sind einzuhalten. Nach dem Schiessen haben die Teilnehmenden eine Entladekontrolle durchzuführen.
Absenden
Es findet kein Absenden statt. Die Ranglisten werden innert vier Wochen
nach dem letzten Schiesstag im Internet veröffentlicht und auf Verlangen
zugestellt.
Haftung
Der Organisator übernimmt keine Haftung für Sportgeräte und Gegenstände.
Versicherung
Alle Teilnehmenden sind nach den Bestimmungen der USS versichert.
Die Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche.
Beschwerderecht
Allfällige Beschwerden diesen Anlass betreffend werden vom Organisator
sofort behandelt und erledigt. Vorbehalten bleibt das Rekursrecht an die
Disziplinarkommission des SSV (Reg-Nr. 1.31.00 vom 28.08.2001).
Stichwahl
Die Reihenfolge der Stiche ist freigestellt, die drei Probeschüsse sind obligatorisch vor dem ersten Stich zu schiessen.
Auszeichnungen, Auszahlungen
Während dem Anlass nicht bezogene Auszeichnungen und Auszahlungen
verbleiben beim Organisator.
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